Wozu diese Sammlung da ist
Die Schweizer Praxis ist öffentlich festgehalten, von der jeweils zuständigen Behörde - nur fast nie an einem einzigen Ort.
Wer eine Einzelfirma führt, muss ein paar Dutzend Dinge wissen, die nichts miteinander zu tun haben und von denen jedes auf einer anderen eidgenössischen oder kantonalen Seite beantwortet wird. Diese Ratgeber übernehmen die Lektüre: je eine Frage, dazu was die Behörde darüber veröffentlicht, ein Link auf ihre Seite und das Datum, an dem sie gelesen wurde.
Geschrieben sind sie für den Einpersonenbetrieb: eine Person, keine Lohnbuchhaltung, Rechnungen in Franken, ein Treuhänder, den Sie einmal im Jahr sehen. Für eine GmbH mit Angestellten gehen Teile davon an der Sache vorbei.
Rechnungen und Belege
Was eine Schweizer Rechnung tragen muss, und der Zahlteil, der darunter gehört.
- Eine Rechnung in der Schweiz schreiben
- Welche Angaben auf das Dokument gehören, und die zwei MWST-Formulierungen, die nicht austauschbar sind: der Hinweis, den ein nicht im MWST-Register eingetragener Anbieter nach Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG gibt, und die Angabe, die ein eingetragener mit seiner MWST-Nummer macht.
- Die QR-Rechnung
- Zahlteil und Empfangsschein auf einem eigenen Blatt von 210 auf 105 mm, und die strukturierte Referenz, die sich die Banking-App des Zahlenden selbst einträgt. Auf einer QR-IBAN ist eine QRR-Referenz zwingend; auf einer gewöhnlichen IBAN tritt eine Creditor Reference nach ISO 11649 an ihre Stelle.
MWST: Anmeldung und Saldosteuersatz
Zwei Fragen, in dieser Reihenfolge: ob Sie sich anmelden müssen, und danach, nach welcher Methode Sie abrechnen.
- Die MWST-Anmeldung
- Die Grenze von CHF 100'000, gemessen über zwölf rollende Monate statt über ein Kalenderjahr, die 30 Tage, innert derer die Steuerpflicht zu melden ist, und die separate Schwelle von CHF 250'000 für gemeinnützige Institutionen.
- Der Saldosteuersatz
- Die Saldosteuersatzmethode: Sie rechnen mit der ESTV zu einem einzigen, für Ihre Branche festgelegten Satz ab und reichen zweimal im Jahr ein statt viermal. Obergrenzen für die Zulassung: CHF 5'024'000 Umsatz und CHF 108'000 Steuer.
| Leistungen erbracht | Normalsatz | Reduziert | Beherbergung |
|---|---|---|---|
| Ab 1. Januar 2024 | 8.1% | 2.6% | 3.8% |
| 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2023 | 7.7% | 2.5% | 3.7% |
Massgebend ist das Datum der Leistung, nicht das Datum der Rechnung.
| Methode | Abrechnungsrhythmus | Abrechnungen pro Jahr | Abrechnung und Zahlung fällig |
|---|---|---|---|
| Effektive Methode | Vierteljährlich | 4 | 60 Tage nach Quartalsende |
| Saldosteuersatz | Halbjährlich | 2 | 60 Tage nach Ende des Halbjahres |
| Jahresabrechnung | Jährlich | 1 | 60 Tage nach Jahresende |
Sozialversicherung und Vorsorge
Zwei Punkte, die im ersten Jahr überraschen: Die AHV wird auf dem Gewinn erhoben, und die Säule 3a schliesst am 31. Dezember.
- AHV für Selbstständigerwerbende
- Wie die Ausgleichskasse entscheidet, dass Sie selbstständig erwerbend sind und nicht Angestellter Ihres einen grossen Kunden, und die Skala selbst: 10.0% für AHV, IV und EO bei höheren Einkommen, unterhalb von CHF 60'500 sinkend bis auf 5.371% unter CHF 10'100, bei einem Mindestbeitrag von CHF 530 im Jahr.
- Die Säule 3a
- Die zwei abzugsfähigen Höchstbeträge für 2026 und welcher davon Ihrer ist: CHF 7'258 mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse 20% des Nettoerwerbseinkommens, höchstens jedoch CHF 36'288. Die Zahlung muss bis zum 31. Dezember beim Anbieter eingetroffen sein.
Der Anfang, und die Termine
Was die Gründung einer Einzelfirma umfasst, und wann welcher Kanton die Steuererklärung erwartet.
- Eine Einzelfirma gründen
- Überhaupt kein Mindestkapital, CHF 0 gegenüber CHF 20'000 bei einer GmbH. Danach die CHF 100'000 Umsatz, ab denen der Eintrag im Handelsregister zwingend wird, und die CHF 500'000, oberhalb derer die volle Buchführungspflicht gilt.
- Kantonale Steuerfristen
- Einreiche- und Ratentermine für die Steuererklärung einer natürlichen Person, Kanton für Kanton, samt jenen Kantonen, in denen Selbstständigerwerbende später einreichen dürfen als Angestellte: Zürich 30. September gegenüber 31. März, Bern 15. Mai gegenüber 15. März.
Die direkte Bundessteuer kennt einen einzigen allgemeinen Fälligkeitstermin, den 1. März. Erfasst sind alle Kantone, und wo ein Kanton kein überprüfbares Datum veröffentlicht, schreibt der Ratgeber genau das hin, statt eines zu erfinden.
Wie eine Zahl auf diese Seiten kommt
Die Regel, nach der diese Ratgeber geschrieben werden, offengelegt, damit sich die Arbeit überprüfen lässt.
Jemand hat die amtliche Seite geöffnet
Eine Zahl wird nur verwendet, wenn eine prüfende Person die Seite der Behörde selbst abgerufen, den Satz dazu Wort für Wort abgeglichen und die Adresse festgehalten hat.
Der Herausgeber steht daneben
Bundesamt, kantonale oder kommunale Stelle, oder eine private Spezifikation, der eine Branche folgt und die kein Gesetz ist. Ein Eintrag, der seine Herkunft nicht vollständig nennen kann, wird nicht veröffentlicht.
Das Lesedatum bleibt daran
Jeder Eintrag trägt das Datum, an dem seine Quelle gelesen wurde, und genau daran beurteilen Sie, ob er noch aktuell ist.
Widersprüche werden festgehalten, nicht aufgelöst
Wo zwei amtliche Seiten unterschiedlich lauten, bleiben beide stehen und keine wird ausgewählt. Eine Zahl, deren Quellseite sich seither geändert hat, wird zurückgehalten statt erneut abgedruckt.
Was diese Ratgeber nicht leisten
Die nützliche Hälfte einer Wissenssammlung ist der Teil, den sie offen auslässt.
- Sie beraten nicht. Wiederzugeben, was eine Behörde veröffentlicht, ist etwas anderes, als Ihnen zu sagen, was Sie tun sollen.
- Sie ersetzen keinen Treuhänder, sie setzen vielmehr voraus, dass Sie einen haben.
- Sie enthalten keine kantonalen Einkommenssteuersätze und keine Tarife. Das kantonale Material sind Fristen, Zinsen und Verfahren.
- Sie sind überwiegend eidgenössisch. Gewerbliche Bewilligungen sind für eine Handvoll Tätigkeiten erfasst, nicht für jeden Beruf.
- Sie reichen nichts ein. Zahlen und Termine kommen heraus; eingereicht werden sie von einem Menschen bei der ESTV oder beim kantonalen Steueramt.
- Sie aktualisieren sich nicht selbst. Ein zeitgesteuerter Prozess meldet einem Menschen, wenn sich eine amtliche Seite geändert hat; eine Zahl ändert er nie.
Dasselbe Material in Solory
Diese öffentlichen Ratgeber sind die lesbare Hälfte einer Wissenssammlung, die in Ihrem eigenen Konto läuft: durchsuchbar, mit einer Fristenansicht, die Ihren Kanton und Ihre MWST-Methode kennt.
- Das Verzeichnis dessen, was die Sammlung nicht abdeckt, ist in jedem Abo frei zugänglich, ebenso Quelle und Lesedatum jedes Eintrags
- Die eidgenössischen Grundlagen - MWST-Sätze, Anmeldeschwelle, Aufbewahrungsfrist - sind im Gratis-Abo enthalten
- Ein gesperrter Eintrag ist geschwärzt, nicht versteckt: Titel, Behörde, Link und Lesedatum bleiben sichtbar
- Eine auf Ihren Kanton eingegrenzte Fristenliste, mit Hinweisen 14 Tage und 3 Tage vorher sowie am Tag selbst, gibt es ab Professional
- Ein datiertes, vollständig belegtes Dossier als PDF gibt es in Business
Der Kanton wird nie aus der Postleitzahl erraten, denn Schweizer Postleitzahlen folgen den Kantonsgrenzen nicht. Ohne gesetzten Kanton sehen Sie ausschliesslich eidgenössische Einträge.
Häufige Fragen
Ist das eine Steuerberatung?
Nein. Jeder Ratgeber gibt zu einer Frage wieder, was eine namentlich genannte Schweizer Behörde darüber veröffentlicht, verlinkt deren Seite und nennt das Datum, an dem sie gelesen wurde. Es sind allgemeine Informationen zur Schweizer Praxis. Ihr Kanton, Ihr Anmeldestatus und Ihre Abrechnungsmethode verändern die Antwort. Für einen Entscheid, der Geld kostet, fragen Sie deshalb einen Treuhänder, der Ihre Bücher gesehen hat.
Ab wann muss ich mich für die MWST anmelden?
Die Anmeldung wird zwingend, sobald der Umsatz CHF 100'000 übersteigt, gemessen über zwölf rollende Monate und nicht über ein Kalenderjahr, und die Steuerpflicht ist innert 30 Tagen zu melden. Für gemeinnützige Institutionen und Vereine gilt eine eigene, höhere Grenze von CHF 250'000. Der Ratgeber zur Anmeldung zeigt, wie dieses Fenster gemessen wird und wozu die Anmeldung Sie danach verpflichtet.
Wie lange muss ich Rechnungen und Belege aufbewahren?
Zehn Jahre, gerechnet ab Ende des Geschäftsjahres, zu dem der Beleg gehört, nach OR Art. 958f und der GeBüV. Nach den MWST-Vorschriften werden Unterlagen zu Grundstücken zwanzig Jahre aufbewahrt. Dass ab Jahresende und nicht ab Belegdatum gerechnet wird, ist wesentlich: Eine 2026 ausgestellte Rechnung darf Ende 2036 vernichtet werden, nicht zehn Jahre nach dem Tag, an dem sie geschrieben wurde.
Welcher MWST-Satz gilt, wenn die Arbeit 2023 erbracht wurde und ich sie erst jetzt verrechne?
Massgebend ist das Datum der Leistung, nicht das Datum der Rechnung. Leistungen bis zum 31. Dezember 2023 tragen den alten Normalsatz von 7.7%, Leistungen ab dem 1. Januar 2024 tragen 8.1%, dazu 2.6% reduziert und 3.8% für die Beherbergung. Darum darf eine späte Rechnung für alte Arbeit zu Recht einen Satz zeigen, der für Neues längst nicht mehr gilt.
Sagen die Ratgeber, wann mein Kanton die Steuererklärung erwartet?
Ja, für die Steuererklärung einer natürlichen Person, und sie kennzeichnen jene Kantone, die Selbstständigerwerbenden ein späteres Datum geben als Angestellten, etwa Zürich mit dem 30. September gegenüber dem 31. März. Sechs Kantone veröffentlichen kein kalendarisches Einreichedatum, das sich mit ihrer eigenen Seite belegen liesse: Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Jura, Neuenburg, Obwalden und St. Gallen. Dort schreibt der Ratgeber, dass kein Datum veröffentlicht ist, statt eines zu erfinden.
Woran erkenne ich, dass eine Zahl hier nicht veraltet ist?
Jeder Eintrag trägt das Datum, an dem seine Quellseite gelesen wurde, Sie sehen also, wie alt die Lektüre ist, bevor Sie sich darauf verlassen. Hat sich eine Quellseite seither geändert, wird die Zahl zurückgehalten statt erneut abgedruckt. Dazu kommt ein veröffentlichtes Verzeichnis der Fragen, die sich in der Recherche nicht aus einer amtlichen Quelle beantworten liessen, damit eine Lücke als Lücke erkennbar bleibt und nicht als Unbedenklichkeitserklärung.
Muss ich Solory-Kunde sein, um die Ratgeber zu lesen?
Nein. Die Ratgeber sind öffentlich. Im Produkt ist dasselbe Material eine durchsuchbare Wissenssammlung mit einer Fristenansicht, die Ihren Kanton und Ihre MWST-Methode kennt: Die eidgenössischen Grundlagen sind im Gratis-Abo lesbar, die persönliche Fristenliste mit ihren Hinweisen gibt es ab Professional.